Was ist und was macht ein Notar? Tätigkeiten, Ausbildung und Voraussetzungen
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Berufsbild Notar/in
Der Notar ist in Deutschland der Träger eines öffentlichen Amtes mit dem Auftrag der Beurkundung von Rechtsgeschäften, Tatsachenfeststellungen und Willenserklärungen und der Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen.
Der Beruf ist bundeseinheitlich durch die Bundesnotarordnung (BNotO) und die Berufsrichtlinien der Notarkammern (BRiLi) strikt geregelt.
Was macht ein Notar nun ganz konkret?
Hauptaufgabe des Notars ist die Errichtung notarieller Urkunden im Bereich des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts.
Notarielle Schriftstücke sind rechtswirksame Dokumente: was der Notar öffentlich beurkundet, hat Beweiskraft vor Gericht oder Behörden. Denn die Notarin oder der Notar ist ein im deutschen Rechtssystem für eine geordnete Rechtspflege vorgesehener Beruf.
Das Gesetz schreibt für bedeutsame Rechtshandlungen, Vereinbarungen und Verträge - in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht, unter Aspekten des öffentlichen Interesses und aufgrund der damit verbundenen rechtlichen Tragweite für alle Beteiligten - zwingend die notarielle Beurkundung vor (bei sonstiger Nichtigkeit).
Die Mitwirkung eines Notars bzw. einer Notarin ist z.B. in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- Immobiliengeschäfte, z. B. Grundstücks- oder Hauskauf
- Eintragung von Grundpfandrechten
- gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte wie die Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft, Satzungsänderungen, Vereinsregisteranmeldung
- Testamente, Schenkungen, Erbverträgen und Erbangelegenheiten
- Willenserklärungen im Familienrecht (Eheverträge, General- und Vorsorgevollmachten…)
Vor Abfassung der Urkunde muss sich der Notar der persönlichen Identität der Unterzeichnenden vergewissern und Kontrollen vornehmen, um Betrug oder Schädigung einer der Parteien auszuschließen.
Notare müssen ihre Funktion unparteiisch wahrnehmen und die Rechte aller Beteiligten gleichermaßen schützen und sicherstellen, dass der abgeschlossene Vertrag den Willen der Parteien wirksam und mit einer rechtssicheren Formulierung zum Ausdruck bringt.
Der Notar oder die Notarin hört sich die Willenserklärungen der Parteien an, erkundigt sich eingehend dazu und berät seine Mandanten, welche Vertragsgestaltung dem gewünschten Zweck am besten entspricht bzw. die geeignetste ist. Er erklärt den Inhalt des Vertrags sowie die Vertragsklauseln und die rechtlichen Auswirkungen umfassend und auf verständliche Weise (auch für den Nichtjuristen), informiert die Vertragsparteien zu ihren Rechten und Pflichten sowie über die Gebühren und Notarkosten.
Nach sorgfältiger Errichtung der amtlichen Urkunde wird diese den Beteiligten vollumfänglich vom Notar verlesen (eventuell auch in Anwesenheit von Zeugen). Danach wird die Urkunde von den Parteien unterzeichnet, mit anschließender eigenhändiger Unterschrift und Besiegelung durch den Notar.
Notarielle Urkunden, die aus mehreren Blättern bestehen, werden vom Notar mit Schnur und Dienstsiegel verbunden.
Das gleiche Vertrauen genießen inzwischen qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut.
Falls gesetzlich vorgesehen, beantragt der Notar nach der Beurkundung die Anmeldung im jeweiligen Register (z. B. Grundbucheintrag, Handelsregister- oder Vereinsregistereintrag…), übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden und überwacht den gesamten Vollzug.
Der Notar verwahrt die notariellen Urkunden, in digitaler Form oder auf Papier, im (elektronischen) Archiv und erstellt auf Antrag Kopien, beglaubigte Abschriften, Ausfertigungen und Auszüge dieser Urkunden.
Als amtliche Person ist der Notar verpflichtet, Bürger bei wichtigen Vereinbarungen unparteiisch zu betreuen und in juristischen Fragen umfassend zu beraten.
Der Notar haftet für seine notariellen Tätigkeiten: kommt er seinen Amtspflichten fahrlässig oder vorsätzlich nicht nach und fügt den Parteien Schaden zu (indem er z. B. die Verschwiegenheitspflicht verletzt), ist er schadensersatzpflichtig und kann in schwereren Fällen auch vorläufig bzw. definitiv seines Amts enthoben werden.
Zur Überprüfung der korrekten Vorgehensweise des Notars ist die örtliche Notarkammer zuständig.
Der Notar übt in Deutschland nicht nur ein öffentliches Amt, sondern auch einen freien Beruf (Kammerberuf) aus und kann insofern auch notarielle Beratungsleistungen für seine Mandanten anbieten. Eine professionelle und sachkundige juristische Beratung vom Notar kann sich z.B. hinsichtlich Erbeinsetzung, Vertragsgestaltung, Gestaltung von Testamenten oder Eheverträgen als nützlich erweisen.
Der klassische Arbeitsort ist die Notarkanzlei, wo die Mandanten empfangen werden und die notarielle Beratung sowie die Beurkundungs- und Beglaubigungsverfahren stattfinden.
Im Notariat wird der Notar durch seine Mitarbeiter wie Sachbearbeiter, Notarassessoren, Notarfachwirte und Notarfachangestellte unterstützt.
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Notar - Aufgaben und Tätigkeiten
Die wichtigsten Aufgaben eines Notars sind:
- Vertragsgestaltung und Errichtung notarieller Urkunden
- Feststellung der Identität der Parteien
- Anhören der Parteien und unparteiisches Handeln
- Beurkundung von Rechtsgeschäften
- Unterzeichnung öffentlicher Urkunden und Besiegelung
- Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
- Ausstellung von Auszügen und Abschriften notarieller Urkunden
- Aufbewahrung der notariellen Urkunden (in digitaler Form oder auf Papier), Eintragung in die Urkundenrolle
- Vollzug der Urkunden
- Einhebung von Notargebühren, wie im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt
- Vornahme von Geldwäsche-Kontrollen
- Notarielle Beratung
- Einhaltung der Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Notarinnen und Notare
Wie wird man Notar? Ausbildung und Voraussetzungen
Um Notar zu werden, sind strenge gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Grundvoraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung eines juristischen Studiums samt Referendariat und zweitem juristischem Staatsexamen mit besonders herausragenden Ergebnissen.
Eine weitere Voraussetzung für das hauptberufliche Notaramt ist ein Anwärterdienst von drei Jahren als Notarassessor, um erste praktische Erfahrungen in dem Beruf zu sammeln: Angehende Notare und Notarinnen werden von der Justizverwaltung als Notarassessoren ernannt.
Notarassessoren in der Ausbildung lernen, sich in der Komplexität der beruflichen Anforderungen zurechtzufinden, den Umgang mit den Mandanten, das Errichten notarieller Urkunden und die korrekte Ausführung der Beurkundungs- und Beglaubigungsverfahren.
Gleichzeitig vertreten Notarassessoren Notare im jeweiligen Kammerbezirk, die im Urlaub oder krank sind, und verwalten eventuelle vakante Notarstellen.
Nach dem Dienst als Notarassessor kann man sich auf frei werdende Notarstellen im Kammerbezirk bewerben.
Je nach Verfügbarkeit freier Notarstellen - die zahlenmäßig beschränkt sind - wird der Notar auf Lebenszeit bestellt (bis zu seinem 70. Lebensjahr). Die Landesjustizverwaltung weist ihm einen Amtssitz zu, an welchem der Notar seine Kanzlei zu eröffnen hat.
Der Zugang zum Notarberuf ist somit nicht frei, sondern durch die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege begrenzt.
Anders sieht es bei der Zugang zum Anwaltsnotariat aus.
Voraussetzung, um Anwaltsnotar (Notar und Rechtsanwalt zugleich) zu werden, ist eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und eine anwaltliche Berufspraxis von mindestens fünf Jahre, davon drei Jahre an dem Ort, an dem man Notar werden will.
Zudem müssen Rechtsanwälte die notarielle Fachprüfung bestehen, um sich dann auf freie Notarstellen bewerben zu können.
Notar - Kenntnisse und Fähigkeiten
Die wichtigsten Fähigkeiten und Kompetenzen, die man als Notar mitbringen sollte, sind:
- Eingehende juristische Kenntnisse auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts
- Kenntnis der Rechtsvorschriften für das Notariat
- Kompetenz in der notariellen Vertragsgestaltung
- Fähigkeit zum Zuhören, Vermittlungsgeschick
- Kommunikationstalent
- Sorgfalt und Genauigkeit
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
Notar - Berufschancen und Karriere
Die Karriere eines Notars startet obligatorisch mit einem Dienst als Notarassessor, das der Einführung in den Beruf dient. Nach der Bestellung zum Notar kann der Notar an dem ihm von der Landesjustizverwaltung zugewiesenen Sitz eine eigene Notarkanzlei eröffnen (als Nur-Notar oder als Anwalts-Notar).
Es ist wichtig, dass ein Notar Kompetenz und Zuverlässigkeit ausstrahlt, um ein vertrauensvolles Verhältnis mit seinen Mandanten aufbauen zu können (Privatleute, Unternehmen, Banken, Vereinen…) und für sie der Partner für alle notarielle Belange zu werden.
Auf diesem Weg kann er sich in seinem Amtsbereich einen Namen machen und das Notariat expandieren, auch mithilfe von Notarfachangestellten.
Gute Gründe, um Notar zu werden
Als Amtsträger übt der Notar eine wichtige Funktion im öffentlichen Interesse aus: die Unparteilichkeit und Neutralität des Notaramtes sorgen für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zwischen den Bürgern.
Aus diesem Grund ist der Gang zum Notar in zahlreichen Fällen Pflicht, also wenn es um Themen wie Immobilien, Unternehmen, Vererben und Schenken, Familie und Vorsorge geht.
Der Beruf eignet sich für gewissenhafte Personen, die mit Sorgfalt auf die Einhaltung der Gesetze achten: der Weg zum Traumjob Notar/in ist zweifellos lang, aber der Beruf garantiert im Allgemeinen sehr gute Einkünfte.