Ausbildung zum Straßenmeister in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes (m/w/d)

apartmentLandratsamt Schwäbisch Hall placeSchwäbisch Hall calendar_month 
eine zweijährige anerkannte Ausbildung
  • Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg in Höhe von monatlich 1.492,89 € brutto + einer Zulage in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrags
  • ein vielfältiges und attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement, u. a. mit einem vergünstigten Firmenfitnessangebot über Hansefit
  • attraktive Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
  • einen Nachmittag dienstfrei an Ihrem Geburtstag
  • Förderung der Mobilität durch einen Zuschuss zum Deutschlandticket
Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Fernandes unter der Telefonnummer 0791 755-6131 und Herr Stütz unter der Telefonnummer 0791 755-6145 gerne zur Verfügung.
  • Sie unterstützen das Führungsteam in der Straßenmeisterei beim Planen, Steuern und Überwachen der Abläufe im Straßenbetriebs- und Winterdienst sowie beim Koordinieren des Personal- und Geräteeinsatzes.
  • Sie wirken bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes aller Mitarbeitenden in den Straßenmeistereien und der Verkehrssicherungspflicht an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit.

Aufbau und Ziel der Ausbildung:

  • Die zweijährige Ausbildung umfasst eine berufliche Grundausbildung sowie eine berufliche Fachausbildung und entspricht den Vorgaben der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Straßenmeisterdienst“ (APrOStrM).
  • Sie erlernen Grundlagen der Verwaltung, Straßenbautechnik, Bauüberwachung, Straßenunterhaltung, Verkehrstechnik und Verkehrssicherung.
  • Sie erhalten durch Theorie und Praxis die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um anschließend die Tätigkeiten eines Straßenmeisters auszuüben und die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Straßenmeisterei übernehmen zu können.
  • mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
  • eine abgeschlossene Ausbildung oder Gesellenprüfung, z. B. als Straßenwärter, Straßenbauer oder Bautechniker, mit mindestens einer zehnmonatigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf oder Handwerk
  • alternativ eine abgeschlossene verwaltungseigene Prüfung für Straßenwärter mit einer mindestens zehnmonatigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf im Anschluss
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
  • Führungsqualitäten und Eigeninitiative
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit
  • Führerschein der Klasse B

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