Pflegedienstleitung (m/w/d) - Bremen
Dann sind Sie genau die Führungspersönlichkeit, die wir suchen! Zum 01.01.2025 suchen wir eine erfahrene Pflegedienstleitung (m/w/d) für eine Einrichtung in Bremen mit ca. 100 Pflegeplätzen. Die Position umfasst die fachliche und organisatorische Leitung des Pflegebereichs und bietet eine spannende Herausforderung für Führungspersönlichkeiten im Gesundheitswesen.Das dürfen Sie erwarten: Attraktive Vergütung: zwischen 56.000 und 62.000 Euro p.a. Tarifbindung mit jährlicher Erhöhung Jahressonderzahlung Unbefristeter Arbeitsvertrag Altersvorsorge Karriereentwicklung: Möglichkeiten zur Weiterbildung und Aufstiegschancen Strukturierte Einarbeitung Teilnahme an „Hanse Fit“ Zuschuss zum Bahnticket Ihr Aufgabenbereich: Fachliche und organisatorische Leitung des Pflegebereichs Personalführung und Dienstplangestaltung Überwachung des Pflegeprozesses und Sicherstellung hoher Pflegequalität Umsetzung und Weiterentwicklung der Pflegestandards Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements Ihr Profil: Abgeschlossenes Pflegestudium oder Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft gemäß SGB XI Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Kranken- und Gesundheitspfleger/in, Krankenschwester oder Kinderkrankenschwester Mindestens 2 Jahre Erfahrung in einer Leitungsposition Bewohner- und Serviceorientierung Hohe Motivation, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise Kommunikationsstärke, Empathie und Flexibilität Entscheidungsfreude sowie Belastbarkeit und Eigeninitiative Bei Interesse oder ersten Fragen zur Position oder Aufgabe steht Janine Zeuske gerne zur Verfügung.
Sie ist per E-Mail unter j.zeuske@pluss.de bzw. telefonisch unter 0151 57 14 14 92 (auch via WhatsApp) erreichbar. Alternativ senden Sie uns Ihre Unterlagen an bewerbung-hamburg@career-people.de. career people ist der Spezialist für Personalvermittlung von Führungs- und Fachkräften in der Medizin und Pflege.Es handelt sich um eine Position, die im Rahmen der Personalvermittlung zu besetzen ist. Der Text gilt unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.