Mitarbeiter*in Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung

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EG 6 TVöD

für das Ordnungsamt, Abteilung Außendienste

Die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist Teil des Sachgebietes Verkehrsüberwachung in der Abteilung Außendienste. Ziel der Tätigkeiten sind die Minimierung des Unfallrisikos sowie die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen - insbesondere vor Schulen und Kindergärten sowie an unfallträchtigen Straßen.

Ihre Aufgaben:

  • Durchführung mobiler Geschwindigkeitsüberwachung mittels Messfahrzeug nach Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschilderung im Wechseldienst montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 22:30 Uhr
  • Inbetriebnahme, Überwachung und Kontrolle stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und Messsensoren, Auslesen digitaler Messdaten, Bearbeitung von Schadenfällen
  • innendienstliche Auswertung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten
  • Ermittlung und Anhörung verantwortlicher Fahrzeugführer*innen bzw. Zeugen, Bearbeitung der Ermittlungsergebnisse und Weitergabe an die Bußgeldstelle oder im Rahmen von Ermittlungsersuchen an auswärtige Behörden
  • allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Zeugentätigkeit im Rahmen von Gerichtsverfahren bezüglich getätigter Messungen.

Ihr Profil:

  • abgeschlossene anerkannte dreijährige Berufsausbildung, gerne im technischen oder handwerklichen Bereich
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick, Initiative und Flexibilität sowie Durchsetzungsvermögen
  • Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3/ EU-Norm B
  • hohe körperliche und mentale Belastbarkeit.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wir leben Vielfalt -

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität.

Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 27.03.2025 über den Button ,,Stell dich vor!".

Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Annette Buse, Telefon 0211 89-21134, Moskauer Straße 25, Zimmer 3. OG, links. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 32/02/06/25/01.

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