Berufskraftfahrer (m/w/d) Fleischzentrale
Für unsere Fleischzentrale in Neumünster suchen wir einen Berufskraftfahrer (m/w/d).
Diese Aufgaben erwarten Sie:
Sie sind verantwortlich für das Be- und Entladung des LKW mit den einzelnen Kundensendungen und beliefern unsere Kunden gemäß Tourenplan
Sie kümmern sich um die Rückführung von Leergut sowie dessen Erfassung über ein mobiles Terminal
Sie führen und bearbeiten Tourenlisten und Tourenbegleitpapiere
Sie sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Fahrerkarte zur Registrierung von Tourenbeginn, Tourenende bzw. Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten
Sie kontrollieren und überwachen die Sicherheit des Ihnen anvertrauten Fahrzeuges und kümmern sich selbständig um TÜV- und Reparaturtermine
Das wünschen wir uns von Ihnen:
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in oder Sie haben bereits als ungelernte Kraft Erfahrungen als Fahrer gesammelt
Sie haben einen LKW Führerschein Klasse CE
Ihre gewerblichen Fahrermodule sind vorhanden und aktuell
Sie sind ein Teamplayer
Sie sind in Sachen Arbeitszeit flexibel
Was wir Ihnen bieten:
Einen spannenden Arbeitsplatz in einem modernen, gesund wachsenden und zuverlässigem Familienunternehmen
Die Mitarbeit in einem hochmotiviertem Team und ein angenehmes Arbeitsklima
Eine gute fachliche Einarbeitung in Ihren Arbeitsbereich
Tarifliche Eingruppierung plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Erholungsurlaub gemäß tariflichem Anspruch Großhandel (bis 30 Tage im Jahr)
Übernahme der wiederkehrenden Kosten der Fahrermodule
Job Ticket innerhalb Schleswig Holsteins
Gesundheitsmanagement: die Möglichkeit auf ein Dienstrad (Jobrad) und auf Firmenfitness über HansefitVergünstigungen: bei unseren Marken famila, Markant
Corporate Benefits
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Mail an: recruiting@bela.de Bei Fragen zu der Stellenausschreibung können Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 0431-16960 erreichen. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!* Unter einem Minijob versteht man ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer (m/w/d) bis zu 538 € verdienen kann und unter einem Midijob versteht man ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer (m/w/d) mehr als 538 € und weniger als 2.000 € verdient.