Mitarbeiter für den kommunalen Vollzugsdienst / Vollzugsdienstkraft ruhender Verkehr (m/w/d)
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim im Landkreis Mainz-Bingen ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit rund 120 Beschäftigten und ist für rund 17.800 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig.
Das erwartet dich:
Wahrnehmung allgemeiner ordnungsbehördlicher Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere aus folgenden Rechtsgebieten:
- Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
- Überwachung der Regelungen der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung und örtlicher Satzungen (Sondernutzungen/Anleinpflicht Hunde etc.)
- Ermittlung und Maßnahmen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz
- Maßnahmen nach dem Straßenverkehrsrecht / Straßenverkehrs-Ordnung
- Durchführung von Revier- und Verursacherermittlungen etc.
- Außendiensttätigkeit zur Kontrolle des Zuständigkeitsbereichs
- Bereitschaft zur Übernahme von Wochenend- bzw. Nachtdienst anlässlich von Veranstaltungen
- Überwachung und ggf. Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr
- Aufnahme und Verfolgung von Bürgerhinweisen sowie Auskunft und Beratung an Bürger
Darauf kannst du dich freuen:
Das Arbeitsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD). Die Vergütung erfolgt - je nach persönlichen Voraussetzungen – bis zur Entgeltgruppe 9a sowie einschließlich aller im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten zusätzlichen Altersvorsorge sowie betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. Präventionsuntersuchungen, Rückenkurse, Leasen von Fahrrädern bzw.E-Bikes als Dienstrad).
Das wünschen wir uns von dir:
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (bzw. erfolgreiche Absolvierung des Angestelltenlehrganges I), Kauffrau/-mann für Büromanagement oder eine dieser Berufsausbildung gleichgestellte Aus- oder Fortbildung
- alternativ Qualifikation als Hilfspolizeibeamter*in oder Vollzugsbeamter*in bzw. die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Lehrgang zum Hilfpolizei- bzw. Vollzugsbeamten*in (das Bestehen der Abschlussprüfung der Lehrgänge ist zwingende Voraussetzung für einen dauerhaften Verbleib beim Kommunalen Vollzugsdienst)
- psychische und physische Belastbarkeit, situationsbezogene Sensibilität, Konfliktfähigkeit, sicheres Auftreten
- selbständiges Arbeiten und zeitliche Flexibilität
- Führerschein Klasse B
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann sende uns bitte Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 29.05.2026 direkt über unser Bewerberportal: zur Onlinebewerbung Bei Fragen kannst Du dich gerne an mich wenden: Anke Stuber (Fachbereichsleiterin) Tel.: 06725-910121
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt, ebenso Frauen, sofern eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt.