Referent*in für Stadtentwicklung und Bauen (m/w/d)

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ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
  • Einarbeitung, die auf den eigenen Erfahrungen aufbaut – und diese täglich erweitert
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung – via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
  • für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“
Sie unterstützen und beraten die Dezernentin allgemein sowie projekt- und fachbezogen in Bau- und Planungsangelegenheiten
  • Sie informieren und beraten in fachlichen Fragen und zum Umgang mit Themen gegenüber politischen Gremien und der Presse.
  • Sie bereiten Beiträge und Vorträge vor und prüfen sowie bearbeiten Vorlagen für die Selbstverwaltung.
  • Sie wirken mit bei der Bildung der Dezernatsmeinung zur Auswirkung neuer Gesetze etc.
  • Sie nehmen an Sitzungen mit z. B. externen Planungs- und Vorhabenträgern, in Ausschüssen oder wettbewerblichen Jurysitzungen teil und vertreten die Dezernentin in Fachausschüssen, Kongressen oder sonstigen Veranstaltungen.
Darüber hinaus bearbeiten Sie übergeordnete Planungen und Sonderprojekte im Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen.
  • Sie leiten bedeutsame, stadtstrukturell komplexe, durchführungsorientierte Projekte sowie bedeutsame Einzelprojekte der Stadt im Bereich der Stadtplanung bzw. Architektur und der Immobilienwirtschaft.
  • Sie koordinieren übergeordnete Planungen des Dezernates sowie städtische und dezernatsinterne Belange im Rahmen externer, für die Stadtplanung und Stadtentwicklung bedeutsamer Sonderprojekte.
  • Sie beraten die politischen Vertreter*innen bei fachlichen Einzelfragen im Rahmen der übertragenen Projekte.
  • Studium. Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern (Master, Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) vorzugsweise in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen:
  • Architektur mit Schwerpunkt Städtebau
  • Stadt- und Regionalplanung mit Schwerpunkt Städtebau oder mit hochbaulichen Kenntnissen (z. B. in der Studienrichtung Städtebau- und Stadtplanung)
  • Bauingenieurwesen
  • Baubetriebswirtschaft, Baumanagement
  • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung/-befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technischer Dienste mit vorgenanntem Studium.
  • Zugelassen werden auch Beamt*innen, die bereits die Voraussetzungen für die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 SHBesG nach § 10a Abs. 1 ALVO erfüllen sowie Beamt*innen mit der Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, mindestens der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG, die die Voraussetzungen nach § 10a Abs. 4 ALVO erfüllen. Bitte fügen Sie in diesem Falle eine aktuelle dienstliche Beurteilung bei (nicht älter als ein Jahr).

oder

Sie bringen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Vorbemerkung Nr. 4 EntgO [VKA]) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern bzw. Angestelltenlehr-gang II in einem der vorgenannten Studienfächer, jeweils mit fundierten Kenntnissen und Erfahrungen in der Auslegung von Rechtsvorschriften und einer Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe TVöD E 11 (analog § 10a ALVO) mit.

  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung in planungsori
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und in Gruppen  •  flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder  •  passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes) Sie sind für die Einbürgerungsverfahren der Kieler...
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