Intern: Sachbearbeiter/-in Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen (m/w/d)
Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nur berücksichtigen können, sofern Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung Leipzig oder bei einem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig beschäftigt sind und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 7.
Juli 2026 besteht.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31. Dezember 2026 für das Sozialamt eine/-n Sachbearbeiter/-in Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen (m/w/d).
Das Sozialamt leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der wachsenden Stadt Leipzig. Es unterstützt, berät und informiert Menschen in verschiedenen herausfordernden Lebenslagen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins für alle.
Die Arbeit ist vielfältig: Wir sind unter anderem zuständig für Leistungen der Sozialhilfe und für Bildung und Teilhabe sowie für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für Hilfen in Wohnungsnotfällen und für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die Unterbringung Geflüchteter.Auch strategische Konzepte, beispielsweise im Bereich der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, gehören zu unseren Aufgaben. Als Mitarbeiter/-in des Sozialamtes haben Sie die Möglichkeit, sich gemeinsam mit uns für gleichberechtigte Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe in unserer Stadt einzusetzen.
Das erwartet Sie- Annahme, Prüfung und Entscheidung über Anträge laufender und einmaliger Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zur stationären Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in anderen Lebenslagen, Hilfe zur Gesundheit) und Erstellung entsprechender Bescheide
- Beratung und Unterstützung bei der Realisierung sozialhilferechtlicher Ansprüche, selbständige Gesprächsführung mit Antragstellenden, Angehörigen, Betreuenden und Bevollmächtigten sowie mit Mitarbeitenden von Einrichtungsverwaltungen
- Veranlassung monatlicher und einmaliger Auszahlungen von Leistungen nach dem SGB XII
- Überwachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfeempfänger/-innen mit entsprechender Erstellung von Bescheiden über etwaige Änderungen
- Geltendmachung von Rückforderungen überzahlter Sozialhilfeleistungen
- Feststellung von Kostenträgern und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen
- Erarbeitung von Sachverhaltsdarstellungen und Stellungnahmen zu Widersprüchen
- Erstellung von Abhilfebescheiden
- ein Hochschulabschluss in der Fachrichtung Sozialverwaltung oder Allgemeine Verwaltung beziehungsweise eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, Angestelltenlehrgang I oder ein vergleichbarer Abschluss
- Berufserfahrung im Sozialrecht wünschenswert
- gute Rechtskenntnisse in der einschlägigen Gesetzgebung, insbesondere SGB I, X, XI und XII
- ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Entscheidungs- und Problemlösungskompetenz sowie Teamfähigkeit
- interkulturelle Kompetenz, freundliches und sicheres Auftreten sowie Konfliktlösekompetenz im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- eigenverantwortliche, engagierte, selbstständige und gut organisierte Arbeitsweise insbesondere auch bei einem erheblichen Arbeitsaufkommen, hohe Einsatzbereitschaft sowie Durchsetzungsvermögen
- sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Bereitschaft zur Absicherung der Arbeitszeit an Sprechtagen (dienstags von 9 Uhr bis 18 Uhr)
- eine befristete, nach der Entgeltgruppe E 9c TVöD bewertete Stelle in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit
Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Hinweise
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln - im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischem Lebenslauf
- Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation; gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen der Abschlusszeugnisse, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind
- gegebenenfalls die Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis
- gegebenenfalls eine Zeugnisbewertung oder bei reglementierten Berufen eine Anerkennung des Abschlusses
- Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen/ Referenzschreiben
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren und geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 1823 an.
Die Stadtverwaltung Leipzig unterstützt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten. Temporäre Stellenwechsel ermöglichen es, zusätzliche fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen zu erwerben sowie neue Aufgabenfelder kennenzulernen.Diese Erfahrungen dienen sowohl der individuellen Qualifizierung als auch der Weiterentwicklung der Stadtverwaltung insgesamt. Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig haben die Möglichkeit, sich auf befristete Stellen innerhalb der Verwaltung zu bewerben und für einen festgelegten Zeitraum andere Aufgaben zu übernehmen.
Der Wechsel auf eine befristete Stelle lässt das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis unberührt. Nach Beendigung der befristeten Tätigkeit besteht jedoch kein Anspruch auf Rückkehr auf die zuvor ausgeübte Stelle. Eine Weiterbeschäftigung erfolgt im Rahmen der dann vorhandenen Einsatzmöglichkeiten.Die Abteilung Personaltransfer unterstützt die Beschäftigten rechtzeitig vor Ablauf der Befristung bei der Suche nach einem geeigneten weiteren Einsatz.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Sandra Schröder, Recruiterin, Telefon: 0341 123-2754.
Ausschreibungsschluss ist der 22. April 2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!