Ausbildung zum Altenpflegehelfer (m/w/d) (staatlich anerkannt) (schul.)

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Ausbildung Altenpflegehelfer*in (m/w/d)

Warum Altenpflegehilfe?

Altenpflegehelfer*in ist der Helferberuf in der Altenpflege. Die Tätigkeit beinhaltet die Pflege und die Rehabilitation alter Menschen und die Hilfe zu deren eigenständiger Lebensführung unter Anleitung einer Fachkraft. Es ist ein sehr kommunikativer Beruf mit einer großen Nähe zu alten Menschen.
Die Ausbildung endet mit einem staatlich anerkannten Abschluss, der auch als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft gilt. Nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels ist der Beruf der Altenpflegehilfe ein Beruf mit Zukunft.

Für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die aber ein Sprachniveau von mindestens B1 erreicht haben, oder Menschen, die eine Teilzeitausbildung brauchen, bieten wir in Kooperation mit dem Institut für deutsche Sprache und der Kommunalen Arbeitsförderung Offenburg einen Ausbildungskurs in Teilzeit und mit Sprach- oder persönlicher Förderung an.

Die Ausbildungen sind zertifiziert nach AZAV!

Berufsbild
  • Altenpflegehelfer*innen leisten eine umfassende und geplante Pflege unter Anleitung einer Pflegefachkraft in Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe oder zu Hause.
  • Sie führen ärztliche Verordnungen aus und helfen bei der Rehabilitation alter Menschen.
  • Sie geben Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung und der eigenständigen Lebensführung.
  • Sie sind fähig bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen zu helfen.
  • Sie unterstützen alte Menschen bei der Freizeitgestaltung und der Pflege sozialer Kontakte, z.B. Teilnahme an Festen, Ausflügen und kulturellen Veranstaltungen.
  • Sie organisieren und verwalten, z.B. Berichte abfassen, Pflegeleistungen dokumentieren.

Arbeitsfelder

Altenpflegehelfer/innen arbeiten in Altenpflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, gerontopsychiatrischen und geriatrischen Kliniken, bei ambulanten Pflegediensten und Tagepflegestätten als klassische Arbeitsfelder. Vieles ist im Umbruch, so dass zu erwarten ist, dass sich für die Zukunft noch andere Tätigkeitsbereiche entwickeln werden.

Zugangsvoraussetzungen
  • Hauptschulabschluss und
  • für Bewerber*innen unter 18 Jahren eine einjährige praktische Tätigkeit oder Vollzeitschule und
  • Ausbildungsvertrag mit einer anerkannten Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe. Anbieter von Ausbildungsplätzen sind neben den Gesellschaftern der Schule, KBF gGmbH und Paritätische Sozialdienste die Einrichtungen der Region. Bei der Praxisplatzsuche unterstützen Sie die Paritätischen Schulen gerne.

Für die Teilnahme an der schulischen Ausbildung zum/r Altenpflegehelfer/in in Vollzeit sind Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B 2 - Noten sind dabei nicht entscheidend) durch ein Zeugnis einer deutschen Schule nachzuweisen.

Inhalte der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus den Lernbereichen:

  • Altenpflege als Beruf
  • Aufgaben und Konzepte der Altenpflege
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Deutsch
  • Ethik

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt am Ausbildungsplatz in einer stationären/ambulanten Einrichtung der Altenhilfe und wird ergänzt durch Einsätze in Einrichtungen der ambulanten/stationären Altenhilfe, gerontopsychiatrischen Institutionen und Krankenhäusern.

Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung benötigt die Schule Bewerbungsunterlagen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Paritätische Schulen für soziale Berufe gGmbH

Ansprechpartnerin: Kristin Kramer

Inselstr. 30
77756 Hausach

bewerbung@pari-schulen.de

Danach werden Sie zu einem persönlichen Gespräch, das dem Kennenlernen und der Klärung von Fragen dient, eingeladen.

Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Bewerbungsschreiben - vorab gerne auch in digitaler Form - bei.

WICHTIG: Spätestens zum Ausbildungsbeginn müssen die kompletten Unterlagen zusätzlich in der beschriebenen Form bei der Verwaltung abgegeben werden!
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnisse, amtlich beglaubigt, bei Bedarf Zeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Tätigkeiten
  • Geburts- und Urkunden zur Namensänderungen im Original
  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung
  • Passbild für Schülerausweis
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachniveau B 2) in beglaubigter Kopie

Zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate:

  • ärztliches Attest - mit Stempel und Zulassungsnummer - im Original nach dem downloadbaren Formular
  • einfaches polizeiliches Führungszeugnis im Original

Vor oder parallel zum Bewerbungsverfahren können Sie die für Sie passende Praxisstelle suchen. Die Schule kann bei der Suche gerne unterstützen.

Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beantragen Sie bitte beim Regierungspräsidium Stuttgart.

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